Erlass einer Baumschutzsatzung in Münster

Am 20.09.2023 wurde durch den Rat der Stadt Münster der Erlass einer Baumschutzsatzung beschlossen. Der Wirkungsbereich der Satzung umfasst die im Zusammenhang bebauten Ortsteile
sowie die Gebiete innerhalb des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen auf dem Gebiet der Stadt Münster und tritt am 01.10.2023 in Kraft. 
Ziel dieser Satzung ist es, den bestehenden städtischen und privaten Baumbestand einen höheren Schutz zu ermöglichen sowie diesen gezielt zu entwickeln und zu fördern.

Ab Inkrafttreten der Baumschutzsatzung sind im Falle eines Antrags auf Baugenehmigung oder einer Bauvoranfrage gesonderte Angaben zu geschützten Bäumen auf dem Grundstück sowie angrenzenden Flächen, die von der Maßnahme betroffen sind, zu machen. Zudem ist ein Antrag auf eine Ausnahme oder Befreiung von der Baumschutzsatzung zu stellen.

Nähergehende Informationen zu

  • Wo erhalte ich Informationen zur Baumschutzsatzung in Münster?
  • Welche Bäume fallen unter den Schutz der Baumschutzsatzung?
  • Neue Verbotstatbestände zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Münster!
  • Antragsstellungen – aber wie? (Online-Antrag)
  • Ausnahmen und Befreiungen von den Bestimmungen der Baumschutzsatzung
  • Ersatzpflanzungen – aber wie?

finden sie auf der Website der Stadt Münster unter:
https://www.stadt-muenster.de/umwelt/baeume/baumschutz

Bei Fragen oder Anliegen wenden Sie sich an:
Telefon: 0251 492-6704
Fax: 0251 492-7737
E-Mail: [email protected]